Strahlenschutz

Betriebsärztlicher Dienst

Die seit 1.1.2019 gültige Strahlenschutzverordnung als Nachfolgeverordnung der bis dahin existierenden Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (SSV), regelt in den §§ 77, 81 die medizinische Überwachung/Untersuchung von Beschäftigten, die beruflich strahlenexponiert sind.

Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst ist für die Durchführung dieser arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Strahlenschutz in der Georg-August-Universität und der Universitätsmedizin Göttingen zuständig.

Vier der acht Ärztinnen und Ärzte des Betriebsärztlichen Dienstes besitzen die zur Durchführung der ärztlichen Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach § 175 StrSchV sowie die Ermächtigung durch die zuständige Behörde.

Sie bieten neben den Untersuchungen auch Beratungen zu allen Fragen der beruflichen Strahlenexposition an.

Informationen für Beschäftigte mit beruflicher Strahlenexposition

Eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A darf im Kontrollbereich Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung von einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt untersucht wurde und der*m Strahlenschutzbeauftragten eine entsprechende Bescheinigung („keine gesundheitlichen Bedenken“) vorliegt.

  • Die Strahlenschutzverordnung sieht vor, dass nur Beschäftigte, deren Strahlenexposition in die Kategorie A eingestuft wurde, zu dieser jährlichen Untersuchung kommen müssen.
  • Die Einladung zu dieser Untersuchung erfolgt in der Regel über die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.
  • Zur Untersuchung wird das Expositionsformular benötigt (siehe unten). Ihr*e Strahlenschutzbeauftragte*r füllt Ihnen das Formular für die Untersuchung aus.
  • Ein Exemplar der zugesandten Untersuchungsbescheinigung ist beim*bei der Strahlenschutzbeauftragten des jeweiligen Bereiches abzugeben, das andere Exemplar ist für Sie bestimmt.

Informationen für Strahlenschutzbeauftragte

Die folgenden Hinweise sind für die Organisation und Durchführung der Untersuchungen wichtig. Die Verantwortung für die fristgerechte Untersuchung strahlenexponierter Beschäftigter in einer Klinik/Abteilung liegt bei dem jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten, die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst unterstützt dabei.

  • Ausschließlich Mitarbeiter*innen, deren Strahlenexposition vom Strahlenschutzbeauftragten in Kategorie A eingestuft ist, müssen bei Einstellung und dann jährlich zur Untersuchung kommen (§ 77 StrSchV). In Ausnahmefällen kann die Aufsichtsbehörde auch für bestimme Mitarbeiter*innen der Kategorie B eine Untersuchung anordnen.
  • Bei der Neueinstellung einer/s Mitarbeiter*in mit strahlenexponierter Tätigkeit ist es wichtig, dass auf dem Anforderungsbogen für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen/Untersuchungen die Untersuchung nach der Strahlenschutzverordnung angekreuzt wird. Für die Folgeuntersuchungen erfolgt dann jeweils eine Einladung durch die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.
  • Die Durchführung und der Abschluss der Untersuchung mit Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung kann nur erfolgen, wenn das Expositionsformular (s.u.) vorliegt.
  • Das Expositionsformular (Link zum PDF-Formular siehe unten) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Untersuchung vorliegen. Dabei sind vor allem die Angaben zu den Messergebnissen der Dosimetrie wichtig. Bei der Erstanmeldung im Rahmen der Einstellung sollte nach Möglichkeit die bisherige Lebensdosis des/r Mitarbeiter*in eingetragen werden. Falls der/die Mitarbeiter*in diese Daten von früheren Arbeitgebern nicht mehr erhalten kann, ist auch eine Abfrage beim Bundesamt für Strahlenschutz möglich.
  • RaDoClid®-Datenbank für die Universitätsmedizin: Die UMG hat seit einigen Jahren für die Erfassung sämtlicher Daten zum Thema Strahlenschutz (Schwerpunkt Personendosimetrie) das Programm RaDoClid® angeschafft. Für Kliniken/Abteilungen, die ihre Daten dort hinterlegen, ist es zusätzlich möglich, sich jederzeit zu informieren, ob alle Mitarbeiter*innen aktuell eine gültige ärztliche Untersuchung haben. Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Dr. Stamer aus der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst gerne zur Verfügung. Für alle grundsätzlichen Fragen zu RaDoClid® steht ihnen die Stabsstelle Arbeitsschutzmanagement und klinischer Strahlenschutz (Frau Dr. Hoffmann, Frau Dr. Karsch) zur Verfügung.

Kontakt

Stellv. Leiter Betriebsärztlicher Dienst

Kai Martin Stamer

 Kai Martin Stamer

Kontaktinformationen

  • Facharzt für Arbeitsmedizin, Betriebsarzt

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