Unfallmeldungen

Betriebsärztlicher Dienst

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall erleidet, handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall.

Die Beschäftigten und Studierenden sind für dieses Ereignis bei der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert. Wenn es infolge des Unfalls zu Behandlungsbedürftigkeit und/oder zu einer mindestens dreitägigen Arbeitsunfähigkeit kommt, muss der Unfall dem Unfallversicherungsträger in vorgegebener Form gemeldet werden. Hierzu ist eine Unfallmeldung auszufüllen und bei der Personalabteilung der UMG bzw. der Georg-August Universität einzureichen.

Die gesetzlichen Grundlagen und die hierzu benötigten Formblätter finden Sie unter den unten genannten Links.  

Eine Besonderheit stellen Stichverletzungen oder Schleimhautkontaminationen mit (potentiell) infektiösem Material dar. In diesem Fall erfolgen die Erstversorgung und die Unfallmeldung über einen D-Arzt, z. B. in der chirurgischen Poliklinik der UMG. Die Beratung, die weitere Dokumentation und die Nachuntersuchungen bietet der Betriebsärztliche Dienst an (beachten Sie auch die gesonderten Hinweise unter „Stichverletzung“).

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 3960120.  

Folgen Sie uns