Elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische

Betriebsärztlicher Dienst

Aus betriebsärztlicher Sicht ist die Bereitstellung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen aus folgenden Gründen zu empfehlen:

  • Die durch diese Tische ermöglichte Steh-Sitzdynamik kann die Belastung des Muskel-Skelett­systems durch starre Sitzhaltung und Bewegungsarmut bei der Bildschirmarbeit reduzieren und damit Erkrankungen vorbeugen.
  • Beschäftigte mit orthopädischen Erkrankungen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen nach einem Unfall können in besonderer Weise von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen profitieren.
  • Wird ein Bildschirmarbeitsplatz durch mehrere Beschäftigte (unterschiedlicher Statur) genutzt, ist beim Nutzerwechsel eine unkomplizierte ergonomische Anpassung möglich.

Insbesondere bei der Neueinrichtung von Bürobereichen/Bildschirmarbeitsplätzen oder beim Ersatz von altem Mobiliar sollte die Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen erwogen werden. Der finanzielle Mehraufwand gegenüber einem herkömmlichen Schreibtisch ist dann gering, wenn bevorzugt rechteckige Tische ausgewählt werden.

Die Beschäftigten sollten bei der Entscheidung mitwirken können, da nicht jede*r mit dieser Arbeitsform zurechtkommt.

Von Berufsgenossenschaften werden elektrisch höhenverstellbare Schreibtische empfohlen, eine gesetzlich begründbare Notwendigkeit für ihre Bereitstellung besteht gegenwärtig nicht. Über die Beschaffung solcher Tische entscheidet letztendlich der Arbeitgeber bzw. die budgetverantwortliche Führungskraft.

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