Antidots

Betriebsärztlicher Dienst

Vergiftungen oder Verätzungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz kommen zum Glück nur selten vor. Dennoch stellt sich die Frage, ob für diesen Notfall nicht Antidots (also „Gegengifte“) vor Ort bereitgehalten werden müssen, zumal in einigen Sicherheitsdatenblättern das Bevorraten von Antidots empfohlen wird.

Hier einige prinzipielle Informationen zu Antidots:

  • Nur für wenige Vergiftungen gibt es ein spezifisches Antidot. Ansonsten orientiert sich die Behandlung von Vergifteten an den Krankheitszeichen, die durch die Vergiftung hervorgerufen werden. Die allermeisten Vergiftungen können durch diese symptomatischen Maßnahmen erfolgreich behandelt werden.
  • Selbst wenn bei einer Vergiftung ein Antidot zur Verfügung steht, ist der Einsatz nicht in jedem Vergiftungsfall sinnvoll. Zum einen ist die Gabe eines Antidots nicht in jedem Fall notwendig, und zum anderen können Antidots auch gravierende Nebenwirkungen haben.
  • Antidots sind Medikamente. Deshalb sollte die Anwendung in der Hand einer Ärztin oder eines Arztes liegen.
  • Bei der Bevorratung von Antidots vor Ort muss auf das Verfallsdatum geachtet werden! Viele Antidots sind nur kurze Zeit haltbar und müssen regelmäßig erneuert werden, was Kosten verursacht.

Bitte beachten Sie an der Universität Göttingen

  • Im Vergiftungsfall ist der Notarztwagen (NAW) in wenigen Minuten vor Ort.
  • Die wichtigsten, im Notfall sofort benötigten Medikamente – einschließlich der Antidots – sind im NAW vorrätig und können – wenn erforderlich – auch gleich vom Arzt verabreicht werden. Weitere Medikamente sind im Klinikum verfügbar.
  • Die Bevorratung von Antidots am Arbeitsplatz ist in der Universität Göttingen nicht erforderlich. Ausnahme: Bei Flusssäureverätzungen kann im Einzelfall das Auftragen einer Antidotsalbe – auch durch den Laien – sinnvoll sein. Siehe dazu auch die Informationen zur Flusssäureverätzung. Diese Salbe kann auch über die Klinikapotheke bezogen werden.


Vergiftungen vermeiden ist sicherer als deren Behandlung!

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