Tuberkulose Umgebungsuntersuchung

Betriebsärztlicher Dienst

Patient*innen mit ansteckender Lungentuberkulose stellen ein Infektionsrisiko für Kontaktpersonen dar.

Es ist von der Ansteckungsfähigkeit der Patientin*des Patienten und von der Dauer und Intensität des Patientenkontaktes abhängig, ob ein relevantes Infektionsrisiko besteht. Zur Klärung dieser Frage bietet der Betriebsärztliche Dienst eine Beratung vor Ort an. Dann wird eine Liste der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Geburtsdatum, Vor- und Nachnamen, Adresse und der Tätigkeit (z. B. Pflegepersonal, Reinigungskraft, Student, Arzt) erstellt und an das Gesundheitsamt und den Betriebsärztlichen Dienst geschickt. Auch Mitarbeitende, die nicht dem Pflegedienst angehören, sollen miterfasst werden.

Meldepflicht

Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Diese Meldung erfolgt durch die behandelnde Ärztin*den behandelnden Arzt. Das Gesundheitsamt ist dann angehalten, durch Untersuchung von Kontaktpersonen eine Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern (Umgebungsuntersuchung).

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UMG, die engen Kontakt zu einer ansteckenden Patientin*einem ansteckenden Patienten hatten, bietet der Betriebsärztliche Dienst eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung an. Im Rahmen der Vorstellung bei uns beraten wir Sie zum Thema Tuberkulose und führen eine Untersuchung durch, die u. a. auch einen Quantiferon-TB-Gold-Test – einen "Blut-Test" auf Tuberkulose – beinhaltet. Dieses Vorgehen sichert die schnellstmögliche Diagnose und Therapie einer möglichen Infektion mit Tuberkelbakterien und ist die Grundlage für die Meldung einer Berufskrankheit und die sich daraus ergebenden Ansprüche an die Landesunfallkasse Niedersachsen.

Diese Untersuchung ersetzt die vom Gesundheitsamt angebotene Untersuchung.

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